Das Förderprogramm erklärt

Was ist der Klimafonds Rhein-Sieg?

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  • Erstmalig im Jahr 2022 werden im Rahmen des Klimafonds finanzielle Mittel des Rhein-Sieg-Kreises bereit gestellt, um Maßnahmen zu Minderung und Kompensation von Treibhausgasemmisionen zu fördern


  • Die Höhe des Klimafonds ergibt sich aus der Höhe der Treibhausgasemissionen des Kreises, die durch den Betrieb von kreiseigenen Gebäuden und Dienstwagen entstehen


  • Der Klimafonds wird als Anreiz zur Reduktion der Emissionen des Kreises genutzt. Je weniger Emissionen der Kreis verursacht, desto weniger Geld muss dem Klimafonds zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist die Reduktion und Kompensation von 80% der Emissionen bis 2035


  • Weitere Informationen zur Fördersumme sind hier zu finden

Was ist die Förderrichtlinie PHotovoltaik

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  • Die finanziellen Mittel des Klimafonds werden in diesem Jahr dazu genutzt, Photovoltaikanlagen im Rhein-Sieg-Kreis zu fördern 


  • Die Förderung von Photovoltaikanlagen führt zu einer höheren Nutzung von Solarstrom statt Netzstrom mit herkömmlichen Strommix. Der höhere Anteil an erneuerbarem Strom sorgt für eine Einsparung an Treibhausgasemmisionen


  • Das Förderprogramm gilt befristet bis zum 31.12.2022 

Was wird gefördert?

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  • Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen im RSK
    • Ab dem 28.01.2022


  • Ortsgebundene Photovoltaikanlagen
    • Auch steckerfertige Balkon-Photovoltaikmodule 


  • Nicht gefördert werden: 
    • Der Erwerb, die Installation oder Inbetriebnahme von gebrauchten Anlagen (Altanlagen)
    • Anlagen, die auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben installiert werden müssen
    • Anlagen, die gegen gesetzliche oder rechtliche Bestimmungen verstoßen


Wie hoch ist der Umfang der Förderung?

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  • Zuschuss: 80,- € je installiertem kWp 
    • max. 5.000,- € (entspricht 62,5 kWp) je Anlage


WEr kann die Förderung beantragen?

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  • Grundstückseigentümer/-innen und Erbbauberechtigte


  • Eigentümergemeinschaften, Pächter/-innen und Mietende bei Vorliegen einer entsprechenden Regelung zur Installation von Photovoltaik am genutzten Gebäude oder Grundstück


  • Volljährige Privatpersonen sowie weitere juristische Personen (Unternehmen, Gebietskörperschaften, eingetragene Vereine...)


Wie wird die Förderung beantragt?

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  • Der genaue Ablauf der Antragstellung ist hier zu finden.


  • Die Antragstellung erfolgt vor Auftragserteilung oder Abschluss eines Kaufvertrages einer Anlage. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden


  • Die Fördermittel sind begrenzt. Eine Bewilligung ist möglich, soweit und solange Haushaltsmittel aus dem laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen

Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?

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  • Ja, eine Kombination mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes NRW ist grundsätzlich möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen


  • Bei Förderung eines Unternehmens findet die De-minimis-Regelung Anwendung