Der wegfall der eeg-umlage:
Ein Überblick für Verbraucher und Photovoltaikanlagenbetreiber
Um Stromkunden von den stark gestiegenden Energiekosten zu entlasten, entfiel am ersten Juli 2022 die EEG-Umlage. Die 3,72 Cent, welche bisher je Kilowattstunde anfielen, sinken damit auf null. Damit die Preissenkung bei den Verbrauchern ankommt werden Stromlieferanten dazu verpflichtet, die Preissenkung an ihre Kunden weiter zu geben. Doch was ändert sich nun für den Verbraucher und für Betreiber von Photovoltaikanlagen?
wann sinkt der strompreis für den kunden?
Die monatlichen Abschlagszahlung in Ihrem Stromtarif wird sich ab Juli nicht ändern. Stattdessen wird die Preissenkung mit der Jahresendabrechnung vom Stromlieferanten verrechnet werden. Während ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh im Jahr 2021 noch 227,50 Euro für die EEG-Umlage zahlte, werden es 2022 über das Jahr gerechnet nur noch 65 Euro sein. 2023 wird die Absenkung auf null dann voll wirksam.
ist eine zwischenablesung des zählers sinnvoll?
Ob eine Zwischenablesung des Zählers sinnvoll ist, hängt in erster Linie mit der Art der Heizung zusammen. Wird mit Strom geheizt, etwa durch eine Wärmepumpe, so sind die Stromverbräuche über das Jahr ungleich verteilt und der Zählerstand sollte abgelesen werden. Falls dagegen kein Strom beim Heizen verwendet wird verteilt sich der Stromverbrauch relativ gleichmäßig auf das Jahr und eine Schätzung des Zählerstands durch den Stromlieferanten reicht aus.
was passiert mit der eeg-umlage auf die produktion von solarstrom?
Was passiert mit der EEG-Umlage Auf die Produktion von Solarstrom?
Wenn Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt wird, konnte bisher ein reduzierter EEG-Umlagebetrag von 40% der eigentlichen Umlage fällig werden, zuletzt also 1,49 ct/kWh. Seit dem 01.01.2021 waren Solaranlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowatt Peak von dieser Umlage ausgenommen, durch die komplette Abschaffung der EEG-Umlage fällt nun auch für größere Photovoltaikanlagen die Zahlung der Umlage weg.
Bei einer Stromlieferung des Solarstroms an Dritte fiel bisher die volle EEG-Umlage an, auch diese Kosten sinken nun auf Null. Während Stromlieferkonzepte wie die Lieferung von Solarstrom an die Mieter eines Gebäudes (Mieterstrom) noch recht selten sind, könnte der Wegfall der EEG-Umlage derartige Konzepte attraktiver machen.
Wie wird die einspeisevergütung ohne eeg-umlage finanziert?
Wie wird die Einspeisevergütung ohne EEG-uMlage finanziert?
Die generierten Einnahmen der EEG-Umlage wurden bisher dafür genutzt, die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien zu finanzieren. Die Einspeisevergütung bleibt jedoch auch ohne erhobene Umlage weiter bestehen, die Kosten werden nun durch das neu geschaffene Sondervermögen des Bundes, dem "Energie- und Klimafonds" (EKF) finanziert. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null wird der EKF zukünftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.